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在德国养老院工作的58岁老太由于带回去6只剩余的德国饺子被开除工作 (图)

(2009-10-16 04:21:20) 下一个

这个在德国养老院工作了17年的58岁老太由于带回去6只剩余没人要的德国饺子(Maultaschen)被开除工作了,58岁的人,一辈子穷,都是一些没有人性的神经病,


16.10.2009, 09:37 | | 38 KommentareArtikel merkenMein FOCUS
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Maultaschen-Klau kostet den Job
Bis zuletzt hatte die Altenpflegerin gehofft, ihr Chef würde die Kündigung zurücknehmen, nun hat sie traurige Gewissheit: Weil sie Essensreste von Heimbewohnern mit nach Hause nahm, steht sie nun ohne Arbeit da.

dpa Das Hinweisschild des Amts- und Arbeitsgerichts in Radolfzell am Bodensee Wegen sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee entschied am Freitag, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen Diebstahls zu Recht entlassen worden ist. Gegen die fristlose Kündigung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte die 58-Jährige geklagt. Das Gericht hat die Klage nun abgewiesen. Die Frau hatte die Maultaschen von der Verpflegung der Heimbewohner abgezweigt. Die Essensreste wären nach ihrer Darstellung im Müll gelandet. Ihr Arbeitgeber betrachtete die Mitnahme der Maultaschen jedoch als Diebstahl. ZUM THEMA
Irrtümer aus dem Arbeitsrecht:
Wissen, was der Chef nicht weiß
Kündigung:
Nicht jede Lappalie erlaubt den Rauswurf
Kündigungsschutz:
Segen und Fluch zugleichOb mit dem erstinstanzlichen Urteil bereits das letzte Wort in diesem Fall gesprochen ist, scheint allerdings fraglich. In jüngster Zeit hatten Entlassungen wegen sogenannter Bagatell-Diebstähle immer wieder für Aufsehen gesorgt und in der Fachwelt eine rege Diskussion über die Verhältnism溥igkeit solcher Kündigungen entfacht. Selbst Vertreter der Arbeitgeberseite plädieren inzwischen

K黱digung
Nicht jede Lappalie erlaubt den Rauswurf
Es f黨lt sich erst mal unfair an: Wegen gemopster Maultaschen, Frikadellen oder Pfandbons kassieren Angestellte regelm溥ig die K黱digung. Das ist nur zum Teil gerechtfertigt.
Von FOCUS-Online-Autorin Nadine N鰄maier
dpa Geklaute Maultaschen  ein K黱digungsgrund? Eine Handvoll Maultaschen hatte die Pflegerin eingepackt, im Vertrauen darauf, die Essensreste h鋞ten keinen Wert mehr f黵 ihren Arbeitgeber. Ihr Chef sah das anders und servierte der altgedienten Mitarbeiterin die fristlose K黱digung.

Die wollte ihre Entlassung nach siebzehn Jahren Betriebszugeh鰎igkeit nicht hinnehmen, klagte  und verlor. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee schlug sich auf die Seite des Arbeitgebers und erkl鋜te die K黱digung f黵 rechtm溥ig. Dass mit dieser Entscheidung das letzte Wort bereits gesprochen ist, ist zwar noch nicht gesagt. Einen Aufschrei der Emp鰎ung d黵fte der Richterspruch aber in jedem Fall aufl鰏en  und erneut die Frage 黚er die Gerechtigkeit des deutschen Arbeitsrechts aufwerfen. ZUM THEMA
Maultaschen-Streit:
Pflegerin k鋗pft bis zum SchlussAufschrei der Emp鰎ung

Immer wieder spuken derartige F鋖le durch die Medien. Alle klingen sie 鋒nlich: Angestellte werden wegen geklauten Brotaufstrichs, wegen Frikadellen oder Sperrm黮l gefeuert  und klagen dagegen. Arbeitsrechtler haben jedoch trotz der vermeintlich gleichlautenden Sachverhalte ihre liebe Not mit solchen K黱digungen. Denn 黚er einen Kamm scheren lassen sich die F鋖le nicht. Juristen m黶sen jeden im Detail pr黤en. Der Grund: In Konstellationen wie diesen gehe es eben nicht um den Wert des entwendeten Gegenstandes. Michael Eckert, Arbeitsrechtler aus Heidelberg: Hier muss festgestellt werden, ob das Vertrauen zwischen Angestelltem und Chef durch das sogenannte Bagatelldelikt nachvollziehbarerweise zerr黷tet ist oder nicht.

Auch Jobst-Hubertus Bauer, Arbeitsrechtler aus Stuttgart, warnt vor Verallgemeinerungen. Sonst w黵den Angestellte, die Waren aus dem Supermarktregal stehlen, in der 謋fentlichkeit mit Mitarbeitern gleichgestellt, die versehentlich einen Kugelschreiber einstecken. Es ist ja verst鋘dlich, dass sich der Filialleiter eines Supermarkts nicht die Regale leer r鋟men lassen will, sagt der Anwalt, der in der Regel Arbeitgeber vertritt. Dennoch sei es unverh鋖tnism溥ig, die sch鋜fste Waffe des Arbeitsrechts auszuspielen und zu k黱digen, wenn ein Mitarbeiter ein altes Klappbett aus der M黮ldeponie seines Arbeitgebers fischt, kurz bevor es in die Schrottpresse gewandert w鋜e.


Juristische Keule war 黚erzogen

膆nlich wie das Maultaschen-Urteil war der Fall einer 59-j鋒rigen Sekret鋜in aus Dortmund gelagert, der vor wenigen Tagen verhandelt wurde: Die Angestellte musste ihren Hut nehmen, weil sie eine Frikadelle vom B黤ett ihres Chefs genascht hatte. Vor Gericht hatten sich die Parteien beieinander entschuldigt. Dennoch hielt der Arbeitgeber an der K黱digung fest  um sich mit der ehemaligen Angestellten nach ihren 34 Dienstjahren au遝rgerichtlich darauf zu verst鋘digen, dass sie in den Ruhestand kommen kann.

Anwalt Bauer spekuliert, dass der Vorgesetzte in der Gewissheit eingelenkt hat, dass er den Prozess vermutlich verloren h鋞te. Vermutlich hat er sich inzwischen Rechtsrat geholt. Er w鋜e besser beraten gewesen, die K黱digung gar nicht erst auszusprechen, sagt er. Wenn sich eine Sekret鋜in nebst ihren Kollegen seit Jahren am B黤ett f黵 Gesch鋐tskunden bedient hat, konnte sie nach menschlichem Ermessen davon ausgehen, dass dies vom Arbeitgeber geduldet wird. Das Gegenteil m黶ste ihr erst einmal bewiesen werden.



Leser-Kommentare (38) ThomasHempel | 24331 Kommentare (16.10.2009 13:01) Für mich sind solche Kündigungen ...
absolut nicht verhältnismässig und auch nicht gerechtfertigt und letztendens liegt doch hier mehr vor als nur diese paar Maultaschen. So urplötzlich ist wegen dieser Maultaschen ein Vertrauensverlust da und das nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit, das kann und will ich nicht glauben.
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