privat genutzten Dienstwagen,合算吗?
(2008-07-29 04:57:15)
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Das Finanzamt betrachtet die Gestellung eines Dienstwagens, der auch privat genutzt wird, als sogenannten geldwerten Vorteil, also als zusätzliches Einkommen, welcher entsprechend mit Einkommenssteuer belegt wird. Der Gesetzgeber gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten vor, den privat genutzten Anteil für die Fahrten mit dem Dienstwagen zu ermitteln.
Es gibt die Möglichkeit der Pauschalisierung mit Hilfe der 1%-Regel und die Möglichkeit den Anteil von Privat- und Dienstfahrten durch Führen eines Fahrtenbuch kilometergenau zu bestimmen. Die Pauschalisierungsmethode ist günstiger, wenn der Dienstwagen zu großen Teilen privat genutzt wird. Sonst ist die Fahrtenbuchmethode aber meist die beste Wahl.